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ECA News

Voraussetzung für die Lizenzierung im Basic Level:
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium
- mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit
- mindestens 1 Jahr professionelle Coachingtätigkeit
- Coachingausbildung :
- (mindestens 168UE, zzgl. mind. 50UE Supervision/Train the Coach/Coach the Coach, 50UE prakt. Fallarbeit, 50UE Literaturstudium/Nachweis schriftliche Ausarbeitungen)
- Wurde die Weiterbildung nicht an einem ECA anerkannten Institut absolviert, bitte noch die Ausbildungsinhalte,- struktur und umfang nachweisen
- 2 Empfehlungen von ECA Mitgliedern
- 3 Referenzen von Kunden
Für alle ECA-Lizenzen gilt außerdem:
Verpflichtungserklärung zur qualifizierten berufsbegleitenden Weiterbildung für die eigene Coaching-Tätigkeit
Anerkennung der ECA-Berufsgrundsätze, des ECA-Leitbilds und der ECA-Standards
Persönliche Erklärung zur psychischen Gesundheit
Nichtzugehörigkeitserklärung zu Sekten u.ä. (z.B. Scientology)
Entrichtung der einmaligen Lizenz-Verwaltungsgebühren
Nachweise über alle oben genannten Punkte sind schriftlich einzureichen bei:
ECA European Coaching Association e.V.
Geschäftführender ECA Präsident
Postfach 240239
40091 Düsseldorf
Ergänzungen der genannten Lizenzierungsvoraussetzungen behält sich der ECA Berufsverband vor.