
Finden Sie den ECA Coach in Ihrer Nähe:

ECA Newsletter
Interessiert an Themen und Veranstaltungen rund um das Thema Coaching? HIER geht es zur Anmeldung für den ECA Newsletter.
ECA News

Lizenzierung - Expert Level
EXPERT LEVEL - Master Competence - Meisterklasse
ECA Fach Coach und Lehrcoach
- ECA Lehr Coach /-Trainer - akademischer Weiterbildner
- Partner und Familien Coach
- Familiencoach
- Education Coach
- Gesundheits-Coach
- Interkultureller Coach
- Psychosozialer Coach
- Partner- & Sexuality Coach
- Management Executive Coach
- Sport Coach
- Consultant
- Trainer
- Art Coach
- Systemischer Coach
- Integraler Coach
- NLP Coach
- wingwave-Coach®
- Consultant Human Resource Human Capital
- Mediator
Voraussetzung für die Lizenz Lehrcoach:
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium
- mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit
- mindestens 4 Jahre professionelle Coachingtätigkeit
- mindestens drei coachingrelevante Zusatzausbildungen (ca. 168 Unterrichtseinheiten), davon eine, die als Ergebnis psychosoziale Kompetenz nachweist
- Trainer-Qualifikation/
- eigene Lehrcoaching Konzeption für eine Weiterbildung nach ECA Richtlinien als Lehr-Coach/ Trainer, jeweils ca. 168 Präsenz- Unterrichtseinheiten
- Nachweis über kollegiales Train the Coach von ca. 50 Unterrichtseinheiten
- Nachweis über Fallbesprechungen von ca. 50 Unterrichtseinheiten
- Nachweis der selbständigen Coaching-Tätigkeit/ -Praxis
- Referenzen von Kunden/ Auftraggeber über erfolgreich abgeschlossene Coachings
- Empfehlung von 2 ECA Mitgliedern
Voraussetzung für die ECA Lizenzierungen im Expert Level:
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium in Fachrichtung der angestrebten Expert Level Lizenz
- mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit
- mindestens 4Jahre professionelle Coachingtätigkeit (bein Consultants oder Trainern entsprechend)
- mindestens drei coachingrelevante Zusatzausbildungen, davon eine
- Coachingausbildung :(mindestens 168UE, zzgl. mind. 50UE Supervision/Train the Coach/Coach the Coach, 50UE prakt. Fallarbeit, 50UE Literatur-studium/Nachweis schriftliche Ausarbeitungen).Wurde die Weiterbildung nicht an einem ECA anerkannten Institut absolviert, bitte noch die Ausbildungsinhalte,- struktur und umfang nachweisen
- Mindestens einjährige Ausbildung, die als Ergebnis psychosoziale Kompetenz ausweist.
- Eine Fachzusatzausbildung in Richtung der angestrebten Expert Level Lizenz
- 2 Empfehlungen von ECA Mitgliedern
- 3 Referenzen von Kunden
- Persönliche Coachingkonzeption in Richtung der angestrebten Fachcoachlizenz
Voraussetzung für die ECA Lizenz zum Mediator:
- Zusätzlich Nachweis über das Erlernen von Mediation als strukturiertem Verfahren und das Absolvieren der Module "Recht der Mediation" und "Recht in der Mediation". Die Lizenz lehnt sich strikt an die Vorgaben des Mediationsgesetzes vom 21.7.2012 (BGBl. I. S. 1577)
Für alle ECA-Lizenzen gilt außerdem:
- Verpflichtungserklärung zur qualifizierten berufsbegleitenden Weiterbildung für die eigene Coaching-Tätigkeit
- Anerkennung der ECA-Berufsgrundsätze, des ECA-Leitbilds und der ECA-Standards
- Persönliche Erklärung zur psychischen Gesundheit
- Nichtzugehörigkeitserklärung zu Sekten u.ä. (z.B. Scientology)
- Entrichtung der Lizenz-Verwaltungsgebühren
Nachweise über alle oben genannten Punkte sind schriftlich einzureichen bei:
ECA European Coaching Association e.V.Ergänzungen der genannten Lizenzierungsvoraussetzungen behält sich der ECA Berufsverband vor.
Postfach 24 02 39
40091 Düsseldorf
