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ECA News
Lizenzierung - Lehrinstitute
ECA Lehr-Institut
Nachweis der professionellen Coaching-Tätigkeit/ -Praxis
Referenzen von Kunden/ Auftraggebern über erfolgreich abgeschlossenes Coaching
Empfehlung von 2 ECA-Mitgliedern
Nachweis der eigenen Lehr-Instituts-Coaching-Konzeption
(144 Unterrichtseinheiten und Vorlage der TN Unterlagen)
für jede Lizenz gilt außerdem, s.u.*
*für alle ECA-Lizenzen gilt außerdem:
Verpflichtungserklärung zur qualifizierten berufsbegleitenden Weiterbildung für die eigene Coaching-Tätigkeit
Anerkennung der ECA-Berufsgrundsätze, des ECA-Leitbilds und der ECA-Standards
Persönliche Erklärung zur psychischen Gesundheit
Nichtzugehörigkeitserklärung zu Sekten u.ä. (z.B. Scientology)
Eingang der Lizenz-Verwaltungsgebühren Nachweise über alle oben genannten Punkte sind schriftlich einzureichen bei:
ECA European Coaching Association e.V.
Geschäftführender Präsident
Steinstr. 23
40210 Düsseldorf
Ergänzungen der genannten Lizenzierungsvoraussetzungen behält sich der ECA Berufsverband vor.
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